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Kontrollsystem bei hierarchischer Gliederung der Verantwortungsträger für Arbeitnehmerschutz

ArbeitsrechtARD 4970/4/98 Heft 4970 v. 2.10.1998

( ArbIG § 23, VStG § 9 ) Der Geschäftsführer eines Unternehmens ist für die Nichterfüllung von arbeitnehmerschutzrechtlichen Auflagen in Filialen auch dann verantwortlich, wenn eine hierarchische Gliederung der Verantwortungsträger besteht.

VwGH 96/02/0173, 0174 v. 19.12.1997

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