( BAO § 184, EStG § 16 Abs 1 ) Die Annahme eines beruflich veranlassten Telefonanteils von 20% am Privatanschluss eines Vizebürgermeisters und Wohnungsreferenten, der über kein eigenes Büro in den Räumlichkeiten der Gemeinde verfügt, widerspricht nicht der Lebenserfahrung. VwGH 98/14/0021 v. 21.07.1998. (Bescheid aufgehoben)