( ASVG § 255 Abs 1 ) Ein als Mineur tätiger Arbeiter genießt keinen Berufsschutz, selbst wenn er über Kenntnisse eines Sprengbefugten verfügt. OGH 10 Ob S 326/97g v. 30.09.1997.
( ASVG § 255 Abs 1 ) Ein als Mineur tätiger Arbeiter genießt keinen Berufsschutz, selbst wenn er über Kenntnisse eines Sprengbefugten verfügt. OGH 10 Ob S 326/97g v. 30.09.1997.