( BAG § 15 Abs 3 lit a ) Die unbefugte Inbetriebnahme eines Kfz eines Unternehmens, von dem der Lehrberechtigte Aufträge erhält, durch einen Lehrling an einem ihm zugewiesenen Arbeitsort rechtfertigt die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses. LG Klagenfurt 35 Cga 88/97t v. 22.07.1997. (ZAS Jud. 4/1998)