( EStG § 7 ) Eine Sonderzahlung in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Leasingvertrages stellt auch für den Fall, dass der Leasingvertrag ansonsten nicht zustande gekommen wäre, keine abschreibbaren Anschaffungskosten eines Mietrechtes dar, wenn die Sonderzahlung auch zu einer Reduzierung der Leasingrate geführt hat.
VwGH 97/13/0076 v. 15.07.1998