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AuslBG-Kompetenzen in der Land- und Forstwirtschaft

BetriebswichtigesARD 4964/18/98 Heft 4964 v. 11.9.1998

( AuslBG § 1, B-VG Art 12 Abs 1 Z 6, Art 10 Abs 1 Z 11 ) Die Kompetenz des Bundesgesetzgebers für das AuslBG ist in Bezug auf die Tätigkeit von „Gesellschaftern“ in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gegeben.

VfGH G-326/97 u.a. v. 27.02.1998

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