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Kündigung wegen Vorbereitung einer Betriebsversammlung

ArbeitsrechtARD 4964/5/98 Heft 4964 v. 11.9.1998

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit c und i ) Notwendige Vorbereitungsarbeiten für eine Betriebsversammlung können einen Anfechtungsgrund nach § 105 Abs 3 Z 1 lit c ArbVG darstellen.

ASG Wien 23 Cga 230/95a v. 11.11.1997

bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 141/98y v. 29. 6. 1998

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