( NÖ BauO § 13 Abs 7 ) Der Abgabentatbestand für eine Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe ist dann erfüllt, wenn beim erstmaligen Anlass für eine Grundabtretung vom Grundeigentümer nichts oder eine Fläche in einem geringeren Ausmaß abgetreten werden muss. VwGH 97/17/0247 v. 20.04.1998. (Beschwerde abgewiesen)