( EStG § 2 Abs 3, § 27, § 25 ) (Verdeckte) Gewinnausschüttungen, die einem Nichtgesellschafter als Konsulenten einer Gesellschaft auf Grund seiner machthabenden Stellung zufließen, sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern der Einkunftsart zuzurechnen, im Rahmen deren der Konsulent für die Gesellschaft tätig wird.
VwGH 96/15/0114 v. 28.05. 1998