( EStG § 24, § 37 Abs 2 Z 1 ) Bei Einbringung eines einzelunternehmerischen Betriebes in eine GmbH unter Zurückbehaltung der bis dahin betrieblich genutzten Gebäude kann der Gewinn aus der Zurückbehaltung dieser Gebäude nicht als Veräußerungsgewinn mit dem begünstigten Steuersatz erfasst werden.
VwGH 97/15/0197 v. 29.01.1998