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ASVG § 255 Abs 3

SozialversicherungARD 4961/18/98 Heft 4961 v. 1.9.1998

( ASVG § 255 Abs 3 ) In der Vergangenheit angefallene Krankenstände sind kein Hinweis auf zukünftige Krankenstände. Nur mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von 7 Wochen jährlich schließen nämlich den Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus. OGH 10 Ob S 297/97t v. 09.09.1997.

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