( GSVG § 133 Abs 2 ) Ein gelernter Einzelhandelskaufmann, der eine Gemischtwarenhandlung betrieben hat, kann auch dann auf den Beruf eines selbständigen Zeitschriftenhändlers in einem Zeitungskiosk verwiesen werden, wenn hiefür kein „Arbeitsmarkt“ vorliegt.
OGH 10 Ob S 382/97t v. 13.01.1998