( ArbVG § 3 Abs 1, KV-Sparkassendienstrecht ) Die Öffnungsklausel eines Kollektivvertrages darf nicht in durch Betriebsvereinbarung erworbene Rechtspositionen von Betriebspensionisten eingreifen.
OGH 9 Ob A 139/98a v. 20.05.1998
( ArbVG § 3 Abs 1, KV-Sparkassendienstrecht ) Die Öffnungsklausel eines Kollektivvertrages darf nicht in durch Betriebsvereinbarung erworbene Rechtspositionen von Betriebspensionisten eingreifen.
OGH 9 Ob A 139/98a v. 20.05.1998