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Auswirkung einer Öffnungsklausel im Kollektivvertrag auf die Betriebsvereinbarung über eine Betriebspension

ArbeitsrechtARD 4961/14/98 Heft 4961 v. 1.9.1998

( ArbVG § 3 Abs 1, KV-Sparkassendienstrecht ) Die Öffnungsklausel eines Kollektivvertrages darf nicht in durch Betriebsvereinbarung erworbene Rechtspositionen von Betriebspensionisten eingreifen.

OGH 9 Ob A 139/98a v. 20.05.1998

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