( AngG § 23a, ASVG § 253d ) Löst ein Arbeitnehmer wegen körperlicher Beschwerden sein Dienstverhältnis auf, verliert er, wenn er in der Folge die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit beantragt und diese ihm auch gewährt wird, seinen Abfertigungsanspruch nicht.
OLG Wien 9 Ra 289/97d v. 23.01. 1998