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Einmalzahlungen an aktive Arbeitnehmer und Betriebspensionsvalorisierung

ArbeitsrechtARD 4961/15/98 Heft 4961 v. 1.9.1998

( BPG § 18 ) Besteht nach einem Kollektivvertrag nur eine Verknüpfung nach Art einer Wertsicherung zwischen den allgemeinen Änderungen der Löhne/Gehälter der Arbeitnehmer und den Änderungen von Betriebspensionen, und sind laut diesem Kollektivvertrag einmalige Zulagen der aktiven Bediensteten ausdrücklich ohne Einfluss auf die Beitrags- und Bemessungsgrundlage für die Betriebspension, wirken sich kollektivvertragliche Einmalzahlungen an die aktiven Arbeitnehmer, die statt einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung gewählt wurden, auf die Betriebspension nicht aus.

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