( UrhG § 18 ) Bei einer Hochzeitsfeier aufgeführte Musikstücke begründen auch keine AKM-Pflicht, wenn andere Personen die Musikaufführungen hören können oder die Möglichkeit dazu haben, weil bei einer Hochzeitsfeier in einem Gasthaus die normalen, zumutbarerweise nicht vermeidbaren Lebensumstände es mit sich bringen, dass auch Außenstehende die Musik mithören können. OGH 4 Ob 347/97a v. 27.01.1998.