( ASVG § 273 ) Mangelnde Akzeptanz einer Behinderung (hier: spastischer Schiefhals), die der Kommunikation mit Vorgesetzten und Arbeitskollegen nicht entgegensteht, löst den Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit nicht aus.
OGH 10 Ob S 144/98v v. 28.04.1998