vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berufsschutz von Berufskraftfahrern

SozialversicherungARD 4960/10/98 Heft 4960 v. 28.8.1998

( ASVG § 255 Abs 2 ) Ein Berufskraftfahrer, der keine Berufskraftfahrerausbildung absolviert hat, genießt dann Berufsschutz, wenn er jene Kenntnisse und Fähigkeiten erfüllt, die in der Praxis auch von ausgelernten Berufskraftfahrern verlangt werden.

OGH 10 Ob S 435/97m v. 13.01.1998

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte