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Mangelnde Akzeptanz am Arbeitsmarkt und Berufsunfähigkeit

SozialversicherungARD 4960/11/98 Heft 4960 v. 28.8.1998

( ASVG § 273 ) Mangelnde Akzeptanz einer Behinderung (hier: spastischer Schiefhals), die der Kommunikation mit Vorgesetzten und Arbeitskollegen nicht entgegensteht, löst den Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit nicht aus.

OGH 10 Ob S 144/98v v. 28.04.1998

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