( IESG § 1 Abs 1 ) Abfertigungsansprüche aus dem Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers mit seiner Ehefrau sind auch dann gesichert, wenn die Abfertigung lange vor Konkurseröffnung fällig geworden ist, infolge Anerkenntnis der Ehefrau und Bürgschaft des Ehemannes aber nicht ausbezahlt wurde.
OGH 8 Ob S 275/97t v. 18.09.1997