( ArbVG § 122 Abs 1 Z 4, § 121 Z 3 ) Wird durch die Tätigkeit des BR-Mitgliedes zwar der Tochtergesellschaft, nicht aber dem Unternehmen des Arbeitgebers konkurrenziert, liegt ein Fall des § 122 Abs 1 Z 4 ArbVG nicht vor, weil dieser auf die Abträglichkeit im Betrieb des Betriebsinhabers abstellt.
OLG Wien 10 Ra 63/98b v. 24.04.1998