( GlbG § 2a Abs 7, § 10b, ABGB § 1328, § 1489 ) Schadenersatzansprüche wegen sexueller Belästigung durch den Arbeitgeber oder Vorgesetzten vor dem 1. 1. 1997 verjährten auch dann bereits nach 6 Monaten, wenn die sexuelle Belästigung einer vorsätzlichen strafbaren Handlung mit mehr als einjähriger Strafdrohung entsprungen ist.
OGH 9 Ob A 158/98w v. 10.06.1998