( AÜG § 6, § 7, § 10, GewO § 82 lit d ) Die unrichtige Nichtverzeichnung von Überstunden durch einen Leiharbeitnehmer, die in dieser Form vom Beschäftiger verlangt wurde, kann dem Leiharbeitnehmer nicht im Sinne einer Vertrauensunwürdigkeit vom Arbeitskräfteüberlasser angelastet werden.
OLG Wien 8 Ra 68/98y v. 08.05.1998