( EStG § 2 Abs 3, § 27 ) Das Halten einer mit Hilfe von Fremdkapital angeschafften Beteiligung an einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist eine Betätigung, die unter § 1 Abs 1 der LiebhabereiVO, BGBl 1990/322, fallen kann. Solcherart kann aber auch bei einer verlustbringenden Beteiligung jedenfalls für den Anlaufzeitraum des § 2 Abs 2 LiebhabereiVO eine Einkunftsquelle vorliegen; anderes würde nur gelten, wenn von vornherein die Absicht bestanden hätte, die Beteiligung nach einem bestimmten Zeitraum abzugeben. VwGH 96/15/0147 v. 18.12.1997. (Bescheid aufgehoben)