( EStG § 4 Abs 1, § 23 Z 2 ) Die Veräußerung privater Wirtschaftsgüter eines Mitunternehmers an die Mitunternehmerschaft ist auch bei Fremdüblichkeit als Einlage/Entnahmevorgang zu werten. Diese in Abschn. 55 Abs 1 EStR vertretene Auffassung wurde - trotz der in der Literatur geäußerten Bedenken - vom BMF bisher nicht geändert. Auch durch das EStG 1988 sind in diesem Zusammenhang keine gesetzlichen Änderungen eingetreten. Rechtsprechung des VwGH liegt zu dieser Frage nicht vor. Als denkmögliche Alternative käme im Übrigen auch ein Zurückgreifen auf die Bilanzbündeltheorie in Betracht. Danach wäre eine Entnahme/Einlage insoweit gegeben, als der Veräußerer an der Mitunternehmerschaft beteiligt ist, im Übrigen läge ein Anschaffungsvorgang vor. BMF v. 23.03.1998. (RdW 1998/309, Heft 5)