( AngG § 23 Abs 7, EGV Art 48 ) Steht Art 48 EG-Vertrag einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates ist, bei Beendigung seines Dienstverhältnisses nur deshalb keinen Abfertigungsanspruch hat, weil er dieses Dienstverhältnis durch Kündigung selbst aufgelöst hat, um in einem anderen Mitgliedstaat eine unselbständige Tätigkeit auszuüben? Ersuchen um Vorabentscheidung an den EuGH (Rs. C-190/98 ) durch Beschluss des OLG Linz v. 15. 4. 1998, 98/C 234/28; ABl C 234 v. 25. 7. 1998, S. 15.