( EStG § 27 ) Die völlig unbestimmte Vereinbarung eines Steuerpflichtigen mit einer GmbH, an der er beteiligt ist, „dass Zinszahlungen solange ausgesetzt sind, bis die wirtschaftliche Lage der GmbH soweit erstarkt ist, dass Zinszahlungen wirtschaftlich wieder verkraftbar sind“, ist zweifellos nicht fremdüblich. VwGH 93/13/0024 v. 31.03. 1998. (Beschwerde abgewiesen)