( EStG 1972 § 67 Abs 6 und 8 ) Werden Zahlungen an einen Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers auf Grund eines (primären) Kapitalanspruchs aus einer Versorgungsvereinbarung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers nicht jedoch in Abgeltung eines gar nicht geltend gemachten Anspruchs auf Rentenzahlung geleistet, kann von der Abfindung eines Anspruchs auf rentenmäßige Zahlung nicht gesprochen werden und sind diese infolge Zusammenhangs mit der Beendigung des Dienstverhältnisses nach den Regeln des § 67 Abs 6 EStG 1972 zu besteuern. VwGH 97/15/0219 v. 19.03.1998. (Beschwerde abgewiesen)