Aus der Dienstgeber-Info des HVSVT zur 55. ASVG-Novelle
Der Grundsatz, dass ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze eine Teilversicherung in der Unfallversicherung begründet, bleibt bestehen.
Aus der Dienstgeber-Info des HVSVT zur 55. ASVG-Novelle
Der Grundsatz, dass ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze eine Teilversicherung in der Unfallversicherung begründet, bleibt bestehen.