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Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Vollversicherungspflicht

SozialversicherungARD 4953/13/98 Heft 4953 v. 4.8.1998

Aus der Dienstgeber-Info des HVSVT zur 55. ASVG-Novelle

Der Grundsatz, dass ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze eine Teilversicherung in der Unfallversicherung begründet, bleibt bestehen.

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