( HVertrG 1993 § 22 Abs 3 Z 2 lit a ) Ob eine Vertragsbestimmung so wesentlich ist, dass deren Verletzung durch den Arbeitgeber den Handelsvertreter zur vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt, kann nur anhand des Einzelfalles beurteilt werden. OGH 9 Ob A 133/97t v. 10.09.1997.