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KVG § 2 Z 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4952/29/98 Heft 4952 v. 31.7.1998

( KVG § 2 Z 2 ) Die Übernahme von Verlusten einer Gesellschaft durch einen Gesellschafter im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages, der vor Feststellung dieser Verluste geschlossen worden ist, erhöht das Gesellschaftsvermögen dieser Gesellschaft nicht. Wird daher der Verlust eines Geschäftsjahres erst im Wege des mit Gesellschafterbeschluss im darauffolgenden Jahr festgestellten Jahresabschlusses festgestellt, wirkt sich die Übernahme dieses Verlustes auf Grund des schon vorher geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages auf das Vermögen einer als Gesellschafterin fungierenden Kapitalgesellschaft nicht mehr schmälernd aus. VwGH 97/16/0213 und VwGH 97/16/0004 v. 30.03.1998. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)

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