LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Führt bei der Überlassung von Arbeitskräften im Sinne des AÜG das Tätigwerden am Arbeitsort des Beschäftigers zu einer (Dienst-)Reise bzw. ist die Anreise zur ersten Arbeitsstelle eine (Dienst-)Reise?
Ist die „Versetzung“ zur zweiten Arbeitsstelle eine (Dienst-)Reise?