LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Können bei Dienstreisen laut lohngestaltender Vorschrift die dort vorgesehenen Reisekostenersätze auf die Beträge des § 26 Z 4 EStG aufgestockt werden?
( EStG 1988 § 26 Z 4 ) Aus dem Wortlaut der Verordnung BGBl II 1997/306, ARD 4879/2 und 4881/2/97, geht hervor, dass Tagesgelder nur insoweit steuerfrei bleiben können, als der Arbeitnehmer Anspruch auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift hat. Eine Aufstockung auf die Sätze des § 26 Z 4 EStG ist nur dann bzw. solange möglich, als gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Dienstreise nach der Legaldefinition gegeben sind.