Nachdem im Zuge der Umsetzung der Bestimmungen des ASRÄG 1997 (54. ASVG-Novelle) mit 1. 1. 1998 wesentliche Neuerungen im Versicherungs- und Beitragsbereich erfolgten, deren Ziel eine breite und faire Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung war, haben sich in der Praxis einige administrative Probleme ergeben. Diese Probleme sollen durch die 55. ASVG-Novelle beseitigt werden, die mit 1. 8. 1998 in Kraft tritt.