( AngG § 27 Z 1 ) Die Erschleichung von Gutstunden durch missbräuchliche Handhabung eines Zeiterfassungssystems kann nicht mit einem „Bereicherungspotential“ oder „Verrechnungsgewinn“ des Arbeitgebers entschuldigt werden und macht vertrauensunwürdig.
OGH 9 Ob A 61/98f v. 01.04.1998