( AngG § 27 Z 1, ABGB § 914 ) Ein als Dienstvertrag konzipierter Betriebspensionsvertrag kann nur bei besonders krasser Verletzung der Treuepflicht aufgelöst werden, wobei die Entlassungsgründe des AngG nicht maßgebend sind.
OGH 9 Ob A 229/97k v. 11.03.1998