( ABGB § 914, § 863, StGB § 293 ) Die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld während saisonaler Unterbrechungen eines Dienstverhältnisses deutet auf die jeweilige Beendigung des Dienstverhältnisses hin und spricht daher nicht für eine bloße Karenzierung (Aussetzung).
OGH 9 Ob A 222/97f v. 14.01.1998