( EFZG § 5, ABGB § 1162b, § 1162d ) Wird ein bereits gekündigter und erkrankter Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist ungerechtfertigt entlassen und versäumt er die Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Kündigungsentschädigung, hat er lediglich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Tag der ungerechtfertigten Entlassung.
OGH 9 Ob A 396/97v v. 28.01.1998