( AngG § 26 Z 2, ABGB § 863 ) Hat der Arbeitgeber bereits mehrere Monate lang einem Arbeitnehmer trotz Urgenzen keinen Lohn ausbezahlt, ist ein vorzeitiger Austritt auch ohne Nachfristsetzung gerechtfertigt. Die bloße Kenntnisnahme der Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse stellt keine einvernehmliche Auflösung dar.
OGH 8 Ob A 287/97g v. 29.01.1998