vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4917/35/98 Heft 4917 v. 13.3.1998

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Führt eine betriebliche Organisationsänderung dazu, dass ein in seiner Gesundheit beeinträchtigter Arbeitnehmer nur noch in einer Weise beschäftigt werden könnte, die sein Leiden verschlimmert, rechtfertigt dies die Kündigung jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer nicht auf der gesundheitsgefährdenden Beschäftigung besteht, sondern diese ablehnt. Ein Sozialvergleich ist in diesem Fall entbehrlich, weil der Arbeitnehmer mit weiterbeschäftigten gesunden Arbeitnehmern nicht vergleichbar ist. Bundesarbeitsgericht/BRD 2 AZR 94/97 v. 06.11.1997. (NZA 1998/143, Heft 3)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte