( ABGB § 904 ) Die Ausnutzung einer geringfügigen, auf einen Rechenfehler zurückzuführenden Minderzahlung in Relation zum fälligen Betrag, die sofort nach deren Bekanntwerden nachgeholt wurde, durch Geltendmachung eines Terminverlustes ist unzulässig. OGH 3 Ob 2212/96g v. 28.08.1997.