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ZPO § 41

RechtsmittelerledigungenARD 4915/17/98 Heft 4915 v. 6.3.1998

( ZPO § 41 ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 21 Cga 101/96t v. 22. 11. 1996 = ARD 4874/15/97, betreffend Kostenersatzpflicht von Detektivkosten hinsichtlich eines Arbeitnehmers, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 9 Ra 244/97m v. 17.12.1997.

Anm.: Bestätigt durch OGH 9 Ob A 124/98w v. 8. 7. 1998, ARD 4960/28/98.

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