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MSchG § 15c Abs 7

RechtsmittelerledigungenARD 4915/16/98 Heft 4915 v. 6.3.1998

( MSchG § 15c Abs 7 ) Das Urteil des ASG Wien 13 Cga 82/96i v. 6. 3. 1997 = ARD 4877/14/97, betreffend Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Karenzurlaub, wurde bestätigt. OLG Wien 8 Ra 357/97x v. 26.01.1998, Revision unzulässig.

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