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GewO § 82 lit c

RechtsmittelerledigungenARD 4915/15/98 Heft 4915 v. 6.3.1998

( GewO § 82 lit c ) Das Urteil des ASG Wien 17 Cga 124/96w v. 22. 1. 1997 = ARD 4899/21/98, betreffend ungerechtfertigte Entlassung wegen Trunksucht auch bei vorangegangener Verwarnung, wenn im Anlassfall nur eine geringe Menge Alkohol genossen wurde, wurde bestätigt. OLG Wien 8 Ra 341/97v v. 03.12.1997.

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