( Wr. SHG § 11, § 13, § 15 ) Die in § 15 Wr. SHG geregelte Pflege in Pflegeheimen muss nicht auch als Geldleistung (neben den Geldleistungen nach dem umfassenden System der Gewährung von Pflegegeld) gewährt werden, wenn jemand freiwillig in einem Heim untergebracht ist, mit dem das Land Wien keine Vereinbarung zur Unterbringung pflegebedürftiger Personen abgeschlossen hat. VwGH 97/08/0480 v. 30.09.1997. (Beschwerde abgewiesen)