( ArbVG § 105 Abs 2, PVG §§ 9 ff. ) Konnte nach dem Zeitablauf die gebotene Behandlung der Kündigungsabsicht des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers hinsichtlich eines Vertragsbediensteten im Zentralausschuss für den Personalreferenten erkennbar nicht erfolgt sein, ist die Kündigung rechtsunwirksam. OGH 8 Ob A 290/97y v. 18.09.1997.