( AngG § 23 ) Dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen der formellen Umwandlung der Arbeitnehmerkündigung in eine einvernehmliche Lösung auch eine Abfertigung zugestehen wollte, ist vom Arbeitnehmer zu beweisen. OLG Graz 7 Ra 172/96k v. 19.06.1997. (ZAS Jud. 6/1997)