( ABGB § 863, MRG § 1 Abs 2 Z 2 ) In der weiteren Entgegennahme des Mietzinses für Dienstwohnungen durch den Masseverwalter im Konkurs des Arbeitgebers nach Auflösung der Dienstverhältnisse allein kann kein schlüssiger Mietvertragsabschluss gesehen werden.
OGH 9 Ob A 172/97b v. 09.07.1997