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Schlüssigkeit von Mietverträgen für ehemalige Dienstwohnungen

BetriebswichtigesARD 4900/36/98 Heft 4900 v. 13.1.1998

( ABGB § 863, MRG § 1 Abs 2 Z 2 ) In der weiteren Entgegennahme des Mietzinses für Dienstwohnungen durch den Masseverwalter im Konkurs des Arbeitgebers nach Auflösung der Dienstverhältnisse allein kann kein schlüssiger Mietvertragsabschluss gesehen werden.

OGH 9 Ob A 172/97b v. 09.07.1997

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