( EStG § 116 Abs 5 Z 2 ) Bis 1995 gemäß § 28 Abs 5 EStG gebildete steuerfreie Beträge können auch auf Herstellungsaufwendungen anderer Mietobjekte des Vermieters übertragen werden. Voraussetzung ist aber, dass es sich um Aufwendungen im Sinne des § 3 bis 5 Mietrechtsgesetz (MRG) handelt. Bei diesen Bestimmungen des MRG handelt es sich allerdings um Regelungen hinsichtlich bestehender Mietobjekte. Die Übertragung der steuerfreien Beträge auf ein bisher nicht vermietetes Gebäude ist daher nicht zulässig. BMF v. 30.07.1997. (ÖStZ 1997/410, Heft 18)